Die Daten zur onkologischen Qualitätssicherung oder für Forschungszwecke aus dem Bestand des KKN können nur auf Antrag und mit Zustimmung der zuständigen Fachaufsicht (Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung) übermittelt werden. Zur Antragstellung gibt es ein Antragsformular, den Sie auch auf unserer Homepage herunterladen können.

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen, die die Daten zur onkologischen Qualitätssicherung oder für Forschungszwecke verwenden wollen. Voraussetzung ist die Verpflichtung, die Ergebnisse ausschließlich zur eingereichten Fragestellung zu verwenden. Die Daten werden ausschließlich in anonymisierter bzw. pseudonymisierter Form übermittelt.

Gesetzliche Grundlage ist § 20 GKKN: das KKN stellt anonymisierte Daten zur onkologischen Qualitätssicherung oder für Forschungszwecke zur Verfügung, wenn das Vorhaben nicht mit den frei zugänglichen Daten der Klinischen Landesauswertungsstelle (KLast), von regionalen Qualitätskonferenzen oder aus dem Jahresbericht von KKN, EKN und KLast durchführbar ist.