
Das ist wichtig
Mit dem GKKN ist alles neu geregelt worden: der Kreis der Melderinnen/Melder, die Meldeanlässe, die Meldewege, die Meldevergütung und die Meldefristen. Eine Übersicht mit Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie hier.

Meldepflicht
Seit dem Start des Echtbetriebes am 1. Juli 2018 ist jede Ärztin/jeder Arzt und jede Zahnärztin/jeder Zahnarzt, die/der in der onkologischen Versorgung tätig ist, das heißt entweder eine bösartige Tumorerkrankung einschließlich Frühstadien oder eine gutartige Tumorerkrankung des zentralen Nervensystems diagnostiziert, behandelt oder eine Statusänderung im Verlauf inklusive Tod durch die Tumorerkrankung diagnostiziert, meldepflichtig.

Meldevergütung
Die klinischen Krebsregister werden gemäß § 65c Absatz 2 SGB V aus Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen finanziell gefördert. Die Vergütung der Meldungen ist bundeseinheitlich geregelt und gilt für jedes Bundesland beziehungsweise jedes einzelne klinische Krebsregister gleich.

Melderhandbuch
Das Melderportal des KKN dient zur Eingabe der gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen zu Krebserkrankungen in Niedersachsen. Gleichzeitig wird den Melderinnen/Meldern mit der Tumorhistorie und der Datenrückmeldung die Möglichkeit einer Reflexion der Behandlungsmethoden zum Nutzen der Patientinnen/Patienten an die Hand gegeben.

Melderschulungen
Das KKN bietet regelmäßig Melderschulungen an. Diese finden sowohl in Hannover als auch in den Bezirksstellen der KVN, stellenweise in Krankenhäusern statt. Für die Anmeldung nutzen wir das webbasierte Veranstaltungsmanagementsystem von eveeno. Die Termine für 2019 werden in den kommenden Tagen veröffentlicht.

Workshop für Pathologen
Das KKN lud alle interessierten Pathologinnen/Pathologen aus Niedersachsen, deren Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und Dokumentationskräften zu einem ersten Workshop ein. Vorrangiges Ziel des Workshops war der Austausch und die beiderseitige Darstellung der bisherigen Erfahrungen, Probleme, Fragen zu Meldungsgenerierung und Übermittlung.