Gemäß § 20 GKKN stellt das KKN anonymisierte Daten zur onkologischen Qualitätssicherung oder für Forschungszwecke zur Verfügung, wenn das Vorhaben nicht mit den frei zugänglichen Daten der Klinischen Landesauswertungsstelle (KLast), von regionalen Qualitätskonferenzen oder aus dem Jahresbericht von KKN, EKN und KLast durchführbar ist. Die Daten aus dem Bestand des KKN werden nur auf Antrag und mit Zustimmung der zuständigen Fachaufsicht (Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung) übermittelt. Zur Antragstellung verwenden Sie bitte folgendes Antragsformular.

Wer darf Anträge stellen?

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen, die die Daten zur onkologischen Qualitätssicherung oder für Forschungszwecke verwenden wollen. Voraussetzung ist die Verpflichtung, die Ergebnisse ausschließlich zur eingereichten Fragestellung zu verwenden. Die Daten werden ausschließlich in anonymisierter bzw. pseudonymisierter Form übermittelt.

Wofür dürfen die Daten genutzt werden?

Die vom KKN zur Verfügung gestellten Daten dürfen ausschließlich zur Beantwortung wissenschaftlicher Fragestellungen oder zur onkologischen Qualitätssicherung genutzt werden, wie im jeweiligen Antrag beschrieben.

Wie läuft die Beantragung ab?

Bitte verwenden Sie zur Beantragung der Daten das Antragsformular des KKN. Dies vollständig ausgefüllt zusammen mit den genannten sowie eventuell ergänzenden Anhänge senden Sie bitte per E-Mail an das KKN. Ihr Antrag wird anschließend im Vertrauensbereich des KKN geprüft und zur Entscheidung an die zuständige Fachaufsicht weitergeleitet. Über den aktuellen Antragsstatus informieren wir Sie per E-Mail und postalisch.

Wenn Ihr Antrag angenommen wurde, schließen wir mit Ihnen einen Datennutzungsvertrag ab und stellen die angeforderten Daten per verschlüsseltem Download zur Verfügung.

Das Antragsformular zur Beantragung von Daten zur onkologischen Qualitätssicherung oder für Forschungszwecke können Sie hier herunterladen.

Daten aus dem Bestand des EKN müssen separat beantragt werden.

Sie sind Patientin/Patient und möchten wissen, ob und welche Eintragungen zu Ihrer Person im KKN gespeichert sind? Dann nutzen Sie Ihr Recht auf Auskunft.